Die ECHA wird geschaffen, um die
technischen, wissenschaftlichen und administrativen Vorgaben von REACH
umzusetzen und diese in einigen Fällen auszuführen. ECHA soll eine
einheitliche Anwendung auf Gemeinschaftsebene gewährleisten.
ECHA
besteht aus:
- einem Verwaltungsrat,
- einem Direktor
- einem Ausschuss für Risikobewertung und einem Ausschuss für
sozioökonomische Analyse,
- einem Ausschuss der Mitgliedstaaten,
- einem Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung,
- einem Sekretariat,
- eine Widerspruchskammer.
Der Standort der ECHA ist Helsinki. Die ECHA soll zwölf Monaten
nach dem Inkrafttreten der REACH – Verordnung funktionsfähig sein.
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