Es gibt zwei Arten von Bewertungen
mit unterschiedlichen Zielen: Dossierbewertung und Stoffbewertung.
Dossierbewertung: Die Europäische
Agentur für chemische Stoffe (ECHA) prüft die Qualität der Registrierungsdossiers:
- Prüfung der Registrierungsdossiers auf Erfüllung der Anforderungen
- Prüfung von Versuchsvorschlägen
Stoffbewertung: In Koordinierung
mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten kann die Agentur
(ECHA) Fälle klären, in denen der Verdacht von Risiken für die menschliche
Gesundheit oder die Umwelt besteht. Die Agentur kann hierzu weitere
Informationen von der Industrie anfordern.
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