REACH hat einen sehr breiten
Geltungsbereich, der alle Stoffe umfasst, die - entweder als solche,
in Zubereitungen oder in Erzeugnissen – hergestellt, importiert
als Zwischenprodukte eingesetzt oder auf den Markt gebracht werden.
Folgende Stoffe, die sich auf dem Markt befinden, sind nicht von
REACH betroffen und sind von der Registrierung ausgenommen:
komplett ausgenommen von REACH
sind: |
von der Registrierung ausgenommen
sind: |
- Stoffe unter 1 t/a
- Abfall
- Nicht isolierte Zwischenprodukte
- Radioaktive Stoffe
- Polymere (die Monomere und evtl. Additive müssen jedoch
registriert werden)
- Stoffe im Transit
- Stoffe, die der Zollkontrolle unterliegen
- Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse im Interesse der
Landesverteidigung
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- Stoffe in der Human- oder Tiermedizin
- Stoffe im Lebensmittel- oder Futtermittelbereich
- Pflanzenschutz- und Biozidwirkstoffe
- Reimporte von bereits registrierten Stoffen
- Stoffe, die im Rahmen des Recyclings zurück gewonnen
werden (soweit der ursprüngliche Stoffe registriert ist)
- Stoffe für produkt- und prozessorientierte Forschung
und Entwicklung
- Stoffe nach REACH Annex IV (z.B. Wasser, bestimmte Zucker,
natürliche Öle, Fettsäuren)
- Stoffe nach REACH Annex V (gewisse Reaktionsprodukte,
Mineralien, Kohle, Rohöl, Erdgas)
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