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  Vorregistrierung
  Für Stoffe, die sich bereits auf dem Markt befinden („Phase-in-Stoffe“) ist eine Vorregistrierung vorgesehen. Sinn dieser Vorregistrierung ist, dass die verschiedenen Hersteller oder Importeure identischer Stoffe zueinander finden sollen. Denn unter REACH soll für einen identischen Stoff lediglich eine gemeinsame Registrierung vorgenommen werden (OSOR = one substance, one registration).

Für die Non-Phase-in-Stoffe gibt es keine Vorregistrierung. Sie müssen grundsätzlich vor Beginn des Importes oder Herstellung registriert werden.

Nicht vorregistrierte Phase-in-Stoffe dürfen nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist nur noch unter der Bedingung in Verkehr gebracht werden, dass der Hersteller/Importeur sie zuvor registriert.

Ab 01.06.2008 beginnt die Phase der Vorregistrierung. Vorzulegende Daten sind:

  • Name des Stoffes einschließlich CAS - Nummer oder anderer Identifizierungsmerkmale
  • Namen und Anschrift des Registrierenden oder eines Vertreters sowie den Namen einer Kontaktperson
  • Vorgesehene Frist für die Registrierung / den Mengenbereich des Stoffes
  • Falls im weiteren Verfahren auch auf Prüfnachweise ähnlicher Stoffe Bezug genommen werden soll: Namen und Identifizierungsmerkmale dieser Stoffe

Vorregistrierung ist stoff- und unternehmensspezifisch. Alle Vorregistrierung desselben Stoffes treffen sich in einem Informationsaustausch – Forum (SIEF: Substance Information Exchange Forum)
Entscheidung über Konsortien müssen vorher getroffen werden sowie alle vorhandenen Tierversuche und analogen Stoffe müssen bekannt sein. Die Vorregistrierung endet am 01.12.2008.

 

 

 
 
 
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