REACH betrifft Hersteller, Importeure
und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien:
- Hersteller: Unternehmen, die chemische Stoffe herstellen.
- Importeure: Unternehmen, die chemische Stoffe aus nicht EU Ländern
importieren.
- Nachgeschaltete Anwender (Downstream user): Unternehmen, die
chemische Stoffe im Produktionsprozess einsetzen.
Registrierungspflichtig werden grundsätzlich die „Inverkehrbringer“
von Stoffen, also deren Hersteller oder Importeure. Sie müssen sicherstellen,
dass sie ihre chemischen Stoffe, die sie in Verkehr bringen, registriert
werden, damit ihre Kunden zukünftig einen verlässlichen Partner
haben. Es muss ein Technisches Dossier mit der Registrierung erstellt
werden. Die Anforderung steigert sich nach dem Produktions- oder
Importvolumen. Ab 10 t/a ist ein Stoffsicherheitsbericht einzureichen.
Normalerweise können sich nachgeschaltete Anwender auf die Registrierungspflicht
ihrer Lieferanten berufen. Allerdings können sie auch registrierungspflichtig
werden, falls sie neben den eingekauften Stoffen auch selbst Stoffe
synthetisieren oder importieren. Sie müssen überprüfen, ob ihre
individuelle Verwendung eines Stoffes bereits im Stoffsicherheitsbericht
von Hersteller oder Importeure berücksichtigt ist. Ist das nicht
der Fall, kann sie entweder ihren Hersteller oder Importeure bitten,
diese Verwendung in den Stoffsicherheitsbericht aufzunehmen oder
selbst einen Stoffsicherheitsbericht zu erstellen.
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