REACH beruht auf dem Grundsatz,
dass Hersteller, Importeure und auch nachgeschaltete Anwender sicherstellen
müssen, dass sie nur Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden,
die die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht schädigen.
Ziele der Verordnung sind:
Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt
Wahrung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen
Industrie der EU
Verhinderung einer Aufsplitterung des Binnenmarktes
Verbesserte Transparenz
Integration in internationale Vorhaben
Förderung von Prüfmethoden ohne Verwendung von Versuchstieren
Einhaltung der von der EU im Rahmen der WTO eingegangenen internationalen
Verpflichtungen