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Weder ein Nicht-GB-Unternehmen noch sein potenzieller GB-Importeur besitzen eine EU-REACH-Registrierung. Was bedeutet das fÜr ein Nicht-GB-Unternehmen?

Nach REACH im Vereinigten Königreich muss jede in Großbritannien ansässige juristische Person, die beabsichtigt, einen Stoff mit einer Tonnage von mindestens 1 Tonne pro Jahr in GB herzustellen oder zu importieren, eine Registrierung fÜr diesen Stoff bei HSE einreichen. Für den Fall, dass der in GB ansässige Importeur nicht beabsichtigt, den Stoff zu registrieren, könnte ein Nicht-GB-Unternehmen einen in GB ansässigen OR ernennen, der die Registrierungsverantwortung des in GB ansässigen Importeurs Übernimmt.

Wenn ein Nicht-GB-Unternehmen festgestellt hat, dass eine neue Registrierung erforderlich ist und die Bestimmungen fÜr Grandfathering (EU REACH-Registrierung eines in GB ansässigen Unternehmens) und DUIN fÜr ihn nicht gelten, ist vor dem Import in eine vollständige Registrierung erforderlich, bevor 1 Tonne pro Jahr erreicht wird. Unter diesen Umständen gelten keine Übergangsbestimmungen.

                                                             

 
 
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