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EU Registrierung: UK nachgeschaltete Anwender

Nachgeschaltete Anwender in Großbritannien (die keine EU-REACH-Registrierung besitzen), die Chemikalien aus einem EU- /EEA-Land importieren, müssen sicherstellen, dass die von ihnen gekauften Substanzen durch eine gültige REACH-Registrierung in Großbritannien abgedeckt sind. Diese nachgeschalteten britischen Anwender müssen die britische Agentur HSE (Healthy and Safety Executive) unter Verwendung einer nachgeschalteten Anwender Import Notifizierung (DUIN), bis zum 27. Oktober 2021 , über ihre Absicht informieren, weiterhin Stoffe aus der EU / EEA zu importieren. Anschließend muss eine neue Registrierung bei HSE eingereicht werden, innerhalb von 2, 4 oder 6 Jahren ab dem 28. Oktober 2021, abhängig von der Registrierungsmenge und dem Gefahrenprofil des Stoffes. Alternativ können nachgeschaltete Anwender in Großbritannien ihren EU- / EEA-Lieferanten dazu ermutigen, einen in Großbritannien ansässigen Alleinvertreter (OR) zu ernennen oder von einem in GB registrierten Lieferanten zu beziehen.

                                                             

 
 
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